Organisation
Die Feuerwehr Steinen ist eine Ortsfeuerwehr und gliedert sich in zwei Einsatzzüge. Total hat unsere Feuerwehr einen Bestand von rund 60 Männern, welche ereignisbezogen aufgeboten und eingesetzt werden.
Kosten im Schadenfall
Die Hilfeleistung der Schadenwehr zur Brandbekämpfung und bei Elementarereignissen ist kostenlos, soweit das Ereignis nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurde.
Für Einsätze der Ölwehr sowie die Hilfeleistungen bei Ereignissen, die einen technischen Einsatz erfordern, werden dem Verursacher verrechnet.
Feuerwehrpflicht
Alle Männer und Frauen vom 20. - bis zum 52. Altersjahr sind feuerwehrpflichtig. Der Dienst wird bei der Feuerwehr Steinen absolviert.
Feuerwehrersatzabgabe
Schadenwehr-Ersatzabgabe
Grundsätzlich sind Männer und Frauen ab vollendetem 20. bis zum vollendeten 52. Altersjahr pflichtig.
Abgaben
Die Ersatzabgabe beträgt pro Jahr:
•pro Fr. 100.- steuerbares Einkommen Fr. 0.65
jedoch
•bis Fr. 15'000.- steuerbarem Einkommen Fr. 97.50 (minimal)
•ab Fr. 60'000.- steuerbarem Einkommen Fr. 390.-- (maximal)
•Leistet der Ehemann oder die Ehefrau Dienst in der Schadenwehr oder wird die Altersgrenze von einer Person überschritten (siehe Feuerwehrpflicht), so entfällt die Abgabepflicht.
Jeder AdF (Angehöriger der Feuerwehr) muss pro Jahr mindesten 6 Mannschaftsübungen besucht haben, um in den Genuss der FW-Steuerbefreiung zu gelangen.
Als Entschuldigung gelten:
•Krankheit
•Unfall
•Weiterbildung
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Feuerwehr Steinen (c) 2008-2012




